Über das Institut

Das Chinesisch-Deutsche Institut für Rechtswissenschaften (中德法学院) an der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaft (Chinese University of Political Science and Law, CUPL) in Peking (中国政法大学) ist ein gemeinsames vom DAAD gefördertes Projekt der CUPL und sieben deutschen Kooperationsuniversitäten: die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Universität Hamburg, die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (unter Beteiligung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht), die Universität zu Köln sowie seit 2014 die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Humboldt-Universität zu Berlin.

CDIR-Mitarbeiter und Studierende gemeinsam mit dem DAAD-Präsidenten, Herr Prof. Dr. Joybrato Mukherjee (mitte-
rechts), und dem Leiter des Pekinger DAAD-Büros, Herr Ole Engelhardt (rechts daneben).

Das Institut bietet ein Doppel-LL.M.-Programm für chinesische Studierende mit dem Abschluss „Master in Rechtsvergleichung“, ein Austauschstudium für deutsche Studierende und ein Doktorandenprogramm im Bereich der Rechtsvergleichung an.

Das Direktorium des Instituts setzt sich aus einem deutschen und einem chinesischen Direktor zusammen sowie einem deutschen und einem chinesischem stellvertretenden Direktor. Der deutsche Direktor ist Professor (Herr Prof. Dr. Hinrich Julius) einer der deutschen Kooperationsuniversitäten, der deutsche stellvertretende Direktor (Herr Balduin Benesch) ist in Peking tätig. Direktor auf chinesischer Seite ist Herr Prof. Dr. Xie Libin; chinesischer Vize-Direktor ist Herr Dr. Huang He.

Ziele des Instituts sind die Verbreitung fundierter Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts in China, die Ausbildung von chinesischen und deutschen qualifizierten juristischen Nachwuchskräften, die rechtswissenschaftliche Forschung sowie die Unterstützung der Entwicklung des chinesischen Rechtssystems durch bilaterale rechtliche Zusammenarbeit und die Verankerung und Festigung deutscher Rechtstradition in China. Das Institut trägt auch dazu bei, deutsche JuristInnen mit dem chinesischen Recht vertraut zu machen. Von dieser Verzahnung profitieren beide Rechtsräume mittel- und langfristig in wissenschaftlicher wie auch in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht.

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) fördert das Institut regelmäßig in finanzieller Hinsicht mit jährlich 20 Teilstipendien für chinesische Studierende, jährlich 10 Teilstipendien für deutsche Austauschstudierende der Kooperationsuniversitäten, der Ausstattung einer umfangreichen Bibliothek für rechtswissenschaftliche Literatur, Finanzierung und Bereitstellung von Mitteln zur deutschsprachlichen Förderung der Studierenden sowie Ermöglichung des wissenschaftlichen Austauschs durch Erstattung der Reisekosten der Gastdozierenden.