Über das Institut

Das Chinesisch-Deutsche Institut für Rechtswissenschaften (中德法学院) an der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaft (Chinese University of Political Science and Law, CUPL) in Peking (中国政法大学) ist ein gemeinsames Projekt der CUPL und sieben deutschen Kooperationsuniversitäten: die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (unter Beteiligung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht), die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, die Ludwig-Maximilians-Universität München, die Universität Hamburg, die Universität zu Köln sowie seit 2014 die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Humboldt-Universität zu Berlin.

Das Direktorium des Instituts setzt sich aus einem deutschen und einem chinesischen Direktor zusammen sowie einem chinesischen und einem deutschen stellvertretenden Direktor. Der deutsche Direktor ist Professor einer der deutschen Kooperationsuniversitäten, der deutsche stellvertretende Direktor ist in Peking tätig und wird von den Kooperationsuniversitäten ernannt. Direktorin des CDIR auf deutscher Seite ist Frau Prof. Dr. Yuanshi Bu, auf chinesischer Seite Herr Prof. Dr. Xie Libin; chinesischer Vize-Direktor ist Herr Dr. Huang He, deutscher Vize-Direktor ist seit dem 01.09.2017 Herr Dr. Clemens Richter.

Das Institut bietet ein Doppel-LL.M.-Programm für chinesische Studierende mit dem Abschluss „Master in Rechtsvergleichung“, ein Austauschstudium für deutsche Studierende und ein Doktorandenprogramm im Bereich der Rechtsvergleichung an.

Ziele des Instituts sind die Verbreitung fundierter Kenntnisse des deutschen und europäischen Rechts in China, die Ausbildung von chinesischen und deutschen qualifizierten juristischen Nachwuchs-kräften, die rechtswissenschaftliche Forschung sowie die Unterstützung der Entwicklung des chinesischen Rechtssystems durch bilaterale rechtliche Zusammenarbeit und die Verankerung und Festigung deutscher Rechtstradition in China. Das Institut trägt auch dazu bei, deutsche JuristInnen mit dem chinesischen Recht vertraut zu machen. Von dieser Verzahnung profitieren beide Rechtsräume mittel- und langfristig in wissenschaftlicher wie auch in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht.

Der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD) fördert das Institut in finanzieller Hinsicht mit jährlich 20 Teilstipendien für chinesische Studierende, jährlich 12 Teilstipendien für deutsche Austauschstudierende der Kooperationsuniversitäten, der Ausstattung einer umfangreichen Bibliothek für rechtswissenschaftliche Literatur, Finanzierung und Bereitstellung von Mitteln zur deutschsprachlichen Förderung der Studierenden sowie Ermöglichung des wissenschaftlichen Austauschs durch Erstattung der Reisekosten der Gastdozierenden.