Studium

Doppelmaster „Rechtsvergleichung“ für chinesische Studierende

Im Rahmen eines dreijährigen Masterprogrammes werden ca. 30 chinesische Studenten, die zumeist über einen Bachelor in Rechtswissenschaften verfügen, in den Kernbereichen des deutschen Rechtes, also Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht einschließlich der Bezüge zum Europarecht, sowie in den Grundlagenfächern ausgebildet. Die Studenten erhalten auf diese Weise eine systematische Einführung in das deutsche Rechtssystem.


Die Studenten werden von chinesischen Dozenten im chinesischen, deutschen und internationalen Recht ausgebildet. Darüber hinaus wird im ersten Studienjahre ein Intensivkurs zur deutschen Sprache angeboten. Im zweiten Jahr besuchen die Studenten Lehrveranstaltungen zum deutschen und europäischen Recht in deutscher Sprache, die von deutschen Gastdozenten und dem deutschen stellvertretenden Direktor angeboten werden. Im dritten Studienjahr haben bis zu 20 Studenten, die über eine herausragende sprachliche und fachliche Qualifikation verfügen, die Möglichkeit, ihr Studium an einer der deutschen Kooperationsuniversitäten fortzusetzen. Auf diese Weise können die Studenten zugleich einen deutschen und einen chinesischen Masterabschluss erwerben. Das Auslandsstudium wird durch Stipendien des DAAD und der China-Universität für Politik und Rechtswissenschaften gefördert.

Austauschstudium für deutsche Studierende

Das Institut bietet deutschen Studenten die Möglichkeit, durch ein halb- oder ganzjähriges Studium einen Einblick in das chinesische Recht zu gewinnen. Die Studenten können Sprachkurse besuchen und an Lehrveranstaltungen zum chinesischen Recht in englischer oder chinesischer Sprache teilnehmen. Studenten der Kooperationsuniversitäten sind von Studiengebühren befreit. Interessenten können sich an das Institut wenden.

Der DAAD vergibt an Studierende und Doktoranden im Fachbereich Rechtswissenschaft, die an den Kooperationsuniversitäten eingeschrieben sind, Teilstipendien für einen Semesteraufenthalt (Studierende) oder einen bis zu 12-monatigen Forschungsaufenthalt (Doktoranden).

  • Die Ausschreibung der Stipendien finden Sie hier1. 
  • Das Merkblatt hierzu finden Sie hier2.
  • Das Formular für das Hochschullehrergutachten finden Sie hier3.
  • Die Liste der zuständigen Professorinnen und Professoren der Konsortialuniversitäten finden Sie hier4. 

Fragen richten Sie bitte jederzeit an: cdir@jura.uni-freiburg.de