Peking, den 18. April.
Im Sommersemester 2026 hat das CDIR eine neue Ringvorlesung ins Leben gerufen, die sich der Vermittlung zentraler Bereiche des chinesischen Rechts in deutscher Sprache widmet. Ziel der Reihe ist es insbesondere, den Austauschstudierenden aus Deutschland einen vertieften Einblick in das chinesische Rechtssystem zu ermöglichen sowie Ansprechpartner für fachliche Fragen anzubieten und zugleich chinesischen Studierenden die Gelegenheit zu geben, juristische Fachinhalte auf Deutsch zu erschließen. Darüber hinaus trägt das Format dazu bei, die Verbindung zwischen Studium und juristischer Praxis weiter zu stärken.
Die Initiative für die Vorlesungsreihe entstand in Zusammenarbeit mit der Pekinger Kanzlei Great Wall Law Firm. Ein Associate der Kanzlei und zugleich Alumni des CDIR trat mit dem Vorschlag an das Institut heran, gemeinsame Veranstaltungen zu organisieren. Die Kanzlei unterstützt die Reihe nicht nur organisatorisch, sondern entsendet zu den einzelnen Terminen auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis, darunter jeweils einen Partner der Kanzlei, die die Vorträge begleiten und zusätzliche Einblicke in die anwaltliche Tätigkeit geben.
Die erste Veranstaltung der Reihe fand am 25. März 2026 statt und wurde von Prof. Huang He gestaltet. Im Mittelpunkt stand das chinesische Strafrecht, wobei ein besonderer Fokus auf Kriminalstatistiken und deren Interpretation lag. Ausgehend von internationalen Vergleichsdaten, etwa zu Inhaftierungsraten, wurden Unterschiede zwischen verschiedenen Rechtssystemen herausgearbeitet und in den Kontext kriminalpolitischer Entwicklungen eingeordnet. Darüber hinaus behandelte der Vortrag zentrale Aspekte der Strafverfolgung in China und verband diese mit praktischen Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit. Anhand konkreter Fallbeispiele wurde deutlich, wie juristische Argumentation, Beweisführung und strategische Überlegungen in der Praxis ineinandergreifen.

Die zweite Vorlesung am 17. April 2026 wurde von Dekan Xie Libin gehalten und widmete sich dem chinesischen Verfassungsrecht. Der Vortrag bot einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der chinesischen Verfassung, die Struktur der Staatsorgane sowie zentrale verfassungsrechtliche Grundentscheidungen. Dabei wurden auch vergleichende Bezüge zu westlichen Verfassungstraditionen hergestellt, um unterschiedliche rechtliche und politische Grundannahmen nachvollziehbar zu machen. Die Darstellung zeichnete sich durch eine informative und differenzierte Herangehensweise aus, die neben der systematischen Vermittlung auch Raum für Einordnung und Reflexion ließ.
Beide Veranstaltungen stießen auf großes Interesse und gaben den Studierenden die Gelegenheiten, vertiefende Fragen zu stellen, für die das CDIR einen besonderen Rahmen bietet. Insbesondere die Möglichkeit, komplexe Inhalte des chinesischen Rechts in deutscher Sprache zu diskutieren, wurde von den Teilnehmenden als bereichernd wahrgenommen. Die begleitende Präsenz von Praktikerinnen und Praktikern der Kanzlei trug zusätzlich dazu bei, die Verbindung zwischen akademischer Ausbildung und juristischer Praxis anschaulich zu machen.
Mit der neuen Ringvorlesung erweitert das CDIR sein Lehrangebot um ein Format, das fachliche Tiefe, sprachliche Förderung und Praxisbezug miteinander verbindet. Die bisherigen Veranstaltungen verdeutlichen bereits, welches Potenzial in diesem Ansatz liegt, und lassen erwarten, dass die Reihe im weiteren Verlauf des Semesters weiterhin auf großes Interesse stoßen wird

