20. März, Peking.

Am Abend des 20. März war Herr Prof. Philipp Renninger zu Gast am CDIR und hielt einen Vortrag zum Thema „Modernes deutsches Verwaltungsrecht aus Sicht des klassischen chinesischen Legalismus“. In seinem Beitrag bot er den deutschen und chinesischen Studierenden eine ungewöhnliche Perspektive: Die Betrachtung des deutschen Verwaltungsrechts durch die theoretische Linse des chinesischen Rechtsdenkers Han Fei (韓非).
Durch die Verbindung vertrauter Konzepte mit Elementen der Legalismus-Theorie eröffnete Prof. Renninger neue Zugänge zum Verständnis des Verwaltungsrechts und regte zur kritischen Reflexion über rechtsphilosophische Grundlagen an. Seine Forschungsergebnisse präsentierte er in deutscher und – bei Bedarf – auch in chinesischer Sprache und schuf damit eine Brücke zwischen den Rechtskulturen, die sowohl das Verständnis der deutschen als auch der chinesischen Zuhörer förderte. Zudem griff Prof. Renninger mehrere verwaltungsrechtliche Themen auf, die aktuell in der Vorlesung „Deutsches Verwaltungsrecht – Allgemeiner Teil“ für die Studierenden des zweiten Jahrgangs von besonderer Relevanz sind. Diese konnte er aus dem Fluss seines Vortrags heraus neu beleuchten und in einen übergreifenden rechtsvergleichenden Kontext stellen.
Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich ein anregender Austausch zwischen Herrn Prof. Renninger, den Studierenden sowie dem deutschen CDIR-Vizedirektor Balduin Benesch. Mehrere Studierende nutzten die Gelegenheit, auch nach dem offiziellen Veranstaltungsende offene Fragen im persönlichen Gespräch mit dem Referenten zu besprechen.
Prof. Renninger: Brückenbauer im deutsch-chinesisch-amerikanischen Rechtsdialog
Prof. Renninger ist nicht nur im deutschen und chinesischen Recht, sondern auch im US-amerikanischen Recht ausgewiesen. Er lehrt an der University of Arizona und spezialisiert sich im chinesisch-deutschen Rechtsdialog. Seine Perspektiven auf die Methodik des Rechtsvergleichs und seine interdisziplinäre Herangehensweise stellen eine wertvolle Bereicherung für das CDIR dar.