Peking, den 23.09.2025.
Am Chinesisch-Deutschen Institut für Rechtswissenschaften (CDIR) hatten die Studierenden des zweiten Masterjahrgangs die besondere Gelegenheit, von Dr. Nicolai von Maltitz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitgründer und Koordinator der Munich Climate Law School, zu lernen. Dr. von Maltitz ist Mitbegründer und Koordinator der Munich Climate School und engagiert sich in Forschung und Lehre für Fragen an der Schnittstelle von Strafrecht und globalen Herausforderungen.
Sein Besuch am CDIR bot den Studierenden nicht nur eine fachliche Vertiefung zur Einführung in das deutsche Strafrecht, sondern auch wertvolle Einblicke in die internationale rechtswissenschaftlicher Forschung und die Gelegenheit für einen persönlichen Austausch mit Herrn Dr. von Maltitz.

Im Rahmen einer Delegationsreise zum Strafrechtsaustausch, organisiert von der Hanns-Seidel-Stiftung in Peking, nahm sich Dr. von Maltitz Zeit für einen ergänzenden Gastvortrag am CDIR. Die Studierenden, die in ihrem zweiten Studienjahr beginnen deutsche Fachvorlesungen zu hören, schätzten die Möglichkeit, Dr. von Maltitz deutschsprachige Einführung und Vorstellung als zusätzliches Veranstaltungsangebot neben der Vorlesung zum Strafrecht AT zu hören.
Vor Beginn seines Vortrags suchte er das Gespräch mit allen Studierenden, um deren einzelne Interessenschwerpunkte kennenzulernen und diese in seine Ausführungen einzubinden. In seinem Vortrag vermittelte er zunächst die Grundstrukturen des Allgemeinen Teils des deutschen Strafrechts, insbesondere die Grundprinzipien des Strafrechts und dem Aufbau der Strafdeliktsprüfung in Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld, und die rechtswissenschaftlichen und praktischen Grundüberlegungen, die hinter diesem Prüfungsmuster stehen . Dabei verdeutlichte er zugleich die große Tragweite des staatlichen Eingriffs in die Rechte der Bürger durch das Strafrecht. Darüber hinaus eröffnete er den Studierenden einen ersten Rahmen zum internationalen Strafrecht unter Erklärung der wichtigsten Prinzipien wie dem Personal-, Territorial- und Universalprinzip und stellte zugleich Bezüge zur aktuellen Forschung her. Das CDIR dankt Herrn Dr. von Maltitz für seinen Einsatz.