Akademischer Semesterauftakt im Verfassungsrecht im Sommersemester 2026

Peking, den 7. März 2026.

Das Sommersemester 2026 Anfang Mai begann im Umfeld des CDIR mit einem besonderen akademischen Schwerpunkt im Bereich des Verfassungsrechts. Im Zentrum standen zwei eng aufeinander bezogene Lehr- und Vortragsformate, die den Studierenden einen vertieften Einstieg in zentrale Fragen des deutschen und vergleichenden Verfassungsrechts ermöglichten und zugleich den wissenschaftlichen Austausch zwischen China und Deutschland sichtbar machten.

Einen ersten wichtigen Impuls setzte die mehrtägige Lehrveranstaltung von Prof. Lackner in der ersten Maiwoche, die durch das CDIR organisatorisch eingebettet wurde. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an chinesische Doktorandinnen und Doktoranden im Verfassungsrecht, wurde jedoch auch von Studierenden anderer Universitäten besucht. In einem intensiven Format mit mehreren Sitzungen über mehrere Tage hinweg wurden Grundlagen und Methoden der „Analyse von Verfassungsfällen“ vermittelt. Besonderes Augenmerk lag auf der Verbindung von dogmatischer Struktur und praktischer Fallbearbeitung. Gedolmetscht wurde die Veranstaltung von Prof. Xie Libin.

Inhaltlich wurden zentrale Fragen der deutschen Verfassungsrechtsanwendung behandelt und anhand aktueller Beispiele weiterentwickelt. Dabei wurde deutlich, dass die Fallanalyse im Verfassungsrecht nicht nur eine methodische Übung darstellt, sondern auch ein Instrument zur systematischen Durchdringung staatlichen Handelns. Der Lehransatz zielte darauf ab, Studierende zu befähigen, verfassungsrechtliche Konflikte eigenständig zu strukturieren und dogmatisch zu lösen. Die Veranstaltung wurde durch die aktive Beteiligung der Teilnehmenden geprägt, die regelmäßig vertiefende Fragen stellten und die Diskussionen in Richtung vergleichender Perspektiven erweiterten.

Einen weiteren wichtigen Beitrag zum akademischen Auftakt leistete die Veranstaltung von Prof. Martin Borowski an der CUPL am 3. Mai, eingeladen von dem Institut für Rechtstheorie . Im Rahmen der Reihe „憲義論衡“ hielt er einen viel beachteten Vortrag zum Thema „Schutzpflichten und das Verbot unzureichenden staatlichen Schutzes“. Der Vortrag wurde von zahlreichen Studierenden und Forschenden aus dem Bereich des öffentlichen Rechts besucht und stieß auf breites wissenschaftliches Interesse.

Im Mittelpunkt stand die dogmatische Struktur der staatlichen Schutzpflichten sowie deren Verhältnis zu klassischen Abwehrrechten. Borowski entwickelte eine differenzierte Analyse der verfassungsrechtlichen Anforderungen an staatliches Handeln im Bereich des Schutzes von Rechtsgütern. Besonders hervorzuheben war die systematische Einordnung von Schutzpflichten in eine abgestufte Struktur unterschiedlicher staatlicher Handlungsspielräume, einschließlich der Bedeutung von Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielräumen des Gesetzgebers. Der Vortrag verband dabei theoretische Präzision mit einer klaren dogmatischen Strukturierung komplexer verfassungsrechtlicher Abwägungsfragen. Herr Prof. Borowski hielt sich auch in der folgenden Woche an der CUPL auf und führte weitere Vorlesung zur Rechtstheorie mit Bezügen zum Staatsrecht.

Beide Veranstaltungsformate ergänzten sich inhaltlich in besonderer Weise und bildeten gemeinsam einen akademischen Auftakt des Semesters im Bereich des Verfassungsrechts. Während die Lehrveranstaltung von Prof. Lackner vor allem methodische Grundlagen der Fallanalyse vermittelte, bot der Vortrag von Prof. Borowski eine vertiefte dogmatische Durchdringung eines zentralen Themas der modernen Grundrechtsdogmatik. Gemeinsam verdeutlichen sie die Bedeutung internationaler Perspektiven für die Weiterentwicklung verfassungsrechtlicher Lehre und Forschung.

Für die Studierenden eröffneten beide Formate nicht nur einen fachlichen Einstieg in das Semester, sondern auch die Möglichkeit, unterschiedliche wissenschaftliche Zugänge zum Verfassungsrecht kennenzulernen und kritisch miteinander zu verbinden.