Peking, den 17. bis 20. September 2026.

Vom 17. bis 20. September 2026 fand an der China University of Political Science and Law (CUPL) in Peking die 6. Konferenz deutschsprachiger Juristen Ostasiens unter dem Leitthema „Digitale Gesellschaft und Rechtserneuerung“ statt. Die vom Chinesisch-Deutschen Institut für Rechtswissenschaft (CDIR) organisierte Tagung brachte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktikerinnen und Praktiker aus zahlreichen Ländern Ostasiens zusammen und bot damit ein vielschichtiges Forum des grenzüberschreitenden juristischen Austauschs. Der Auftakt der Tagung erfolgte am 17. September mit der Anreise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie einem gemeinsamen Abendessen im BUPT Jinjiang Hotel. Am Vormittag des 18. September stand zunächst der Besuch des German Centre Beijing auf dem Programm, verbunden mit einem Austausch mit den Leiterinnen und Leitern der GIZ-Landesvertretung sowie der DAAD-Außenstelle Peking. Dabei wurden unter anderem Fragen der deutsch-chinesischen Rechts- und Entwicklungszusammenarbeit, der internationalen Bildungs- und Wissenschaftskooperation sowie der institutionellen Einbettung des Rechtsdialogs erörtert. Die Gespräche verdeutlichten, dass solche Kooperationen Zeit, Vertrauen und Kontinuität benötigen, zugleich aber nachhaltige Wirkungen entfalten, wenn sie – wie im vorliegenden Fall – über Jahrzehnte gepflegt werden. Die Konferenz wurde anschließend durch Guido Genrich, Leiter der Rechts-, Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Peking, sowie durch Prof. Dr. Hinrich Julius, Direktor des CDIR, eröffnet. Bereits die Eröffnung machte deutlich, dass es sich um eine wissenschaftlich ausgerichtete juristische Fachkonferenz handelte, die den Wandel der digitalen Gesellschaft nicht allgemein-technisch, sondern ausdrücklich rechtsdogmatisch, rechtsvergleichend und verfassungsrechtlich in den Blick nahm.
I. Verfassungsordnung und Justiz im digitalen Zeitalter
Den ersten thematischen Schwerpunkt bildete der Abschnitt „Verfassungsordnung und Justiz im digitalen Zeitalter“, moderiert von Prof. Dr. Hinrich Julius, Deutscher Direktor des CDIR an der Universität Hamburg. Die erste Sektion zu „Grundrechten und Privatsphäre in der digitalen Sphäre“ nahm mit Beiträgen von Prof. Dr. Tzu-Hui Yang von der Katholischen Fugen-Universität in New Taipei City, Dr. Wei Feng von der CUPL, Yuta Ishihara von der Hakuho-University in Oyama City, Prof. Dr. Libin Xie vom CDIR (CUPL), Dr. Minh Tuan Nguyen von der Staatlichen Vietnam-Universität in Hanoi und Henning Rainer Glaser der als Direktor des CPG an der Thammasat University in Bangkok tätig ist, zentrale Fragen des verfassungsrechtlichen Schutzes in digitalisierten Umgebungen auf. Im Mittelpunkt standen der Wandel grundrechtlicher Schutzpositionen im Zeitalter der Digitalisierung, die Grenzen der Forschungsfreiheit, das Recht auf Privacy im japanischen Verfassungsrecht, die wissenschaftliche Rezeption der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in China sowie Datenschutzfragen im Zusammenhang mit elektronischen Gesundheitsakten. Die Vorträge zeigten, dass die digitale Transformation nicht nur neue technische Möglichkeiten schafft, sondern auch die klassischen Kategorien des Verfassungsrechts herausfordert und fortentwickelt. Die anschließende Sektion „Digitale Justiz und richterliche Verantwortung“, moderiert von Sven Klose, Deutscher Vizedirektor des Sino-German Institute for International Economic Law an der Tongji-Universität Shanghai, widmete sich den Folgen der Digitalisierung für gerichtliche Verfahren und richterliche Entscheidungsfindung. Prof. em. Dr. Masahisa Deguch, Ritsumeikan-University in Kyoto, erläuterte die verfassungsrechtliche Garantie des Zugangs zu Gerichten im digitalisierten japanischen Justizsystem und machte deutlich, dass formale Digitalisierung nicht automatisch zu tatsächlicher Zugänglichkeit führt. Prof. Dr. Tserenbaltav Sarantuya, die als ehemalige Bundesverfassungsrichterin der Mongolei nun an der Nationaluniversität der Mongolei in Ulanbaatar arbeitet analysierte die verfassungsrechtlichen Grenzen des KI-Einsatzes in der Judikative aus mongolischer Perspektive. Manuel Strenger, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, untersuchte den Beweiswert von Urkunden und elektronischen Dokumenten im Zivilprozess unter dem Einfluss von KI. Dr. Ryomi Hirao von der Chuo-Universität in Tokio stellte die neue Anordnung zur Herausgabe elektronisch aufgezeichneter Daten im japanischen Strafprozessrecht vor und arbeitete dabei die Spannungen zwischen Verfahrenseffizienz, Selbstbelastungsfreiheit und Datenschutz heraus. Die Sektion machte deutlich, dass digitale Justizfragen stets auch Fragen des fairen Verfahrens, der Beweisführung und der rechtsstaatlichen Kontrolle berühren.

II. Recht, Lehre und Dialog – Auftakt des zweiten Konferenztages
Am Samstag, dem 19. September, eröffnete CDIR-Vizedirektor Balduin Benesch mit einer Vorstellung des CDIR und einem Überblick über aktuelle Herausforderungen des deutsch-chinesischen Rechtsdialogs den Konferenztag. Daran schloss sich ein Vortrag von Prof. Dr. Thomas Schmitz, DAAD-Langzeitdozent an der Universitas Gadjah Mada, Yogyakarta, an, der die Nutzung Künstlicher Intelligenz in juristischer Ausbildung und Forschung aus einer kritisch-analytischen Perspektive beleuchtete. Schmitz betonte insbesondere die Probleme von Halluzinationen, Manipulationen und unzureichender wissenschaftlicher Verlässlichkeit und zeigte zugleich auf, in welchen Grenzen KI als Hilfsmittel sinnvoll eingesetzt werden kann. Der Beitrag passte in besonderer Weise zum Leitmotiv der Konferenz, da er den Wandel wissenschaftlicher Arbeit im digitalen Zeitalter ebenso reflektierte wie die Verantwortung der juristischen Ausbildung für methodische Sorgfalt und wissenschaftliche Redlichkeit.
III. Künstliche Intelligenz zwischen Verantwortung und Regulierung
Im zweiten großen Abschnitt der Konferenz, „Künstliche Intelligenz zwischen Verantwortung und Regulierung“, moderiert von Prof. Dr. He Huang, CUPL Peking, rückten Fragen strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und sicherheitsrechtlicher Verantwortlichkeit in den Mittelpunkt. Dr. Min-Young Choi, Kangnam-University in Yongin (Südkorea), widmete sich der Frage, inwieweit Brain-Computer-Interfaces neue Herausforderungen für die strafrechtliche Verantwortungszuweisung erzeugen. Dr. Tao Lin von der Katholischen Fujen-Universität in New Taipei City behandelte KI-generierte opferlose kinderpornographische Inhalte und deren strafrechtliche Legitimation. Beide Vorträge verdeutlichten, dass technologische Innovationen nicht nur bestehende Tatbestände berühren, sondern auch neue dogmatische Grenzfragen aufwerfen, insbesondere im Hinblick auf Handlung, Zurechnung, Rechtsgut und Gefährdungslagen.

In der anschließenden Sektion „Digitaler Staat, Sicherheit und Verwaltung“, moderiert von Henry Stamer, CDIR-Projektkoordinator und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Hamburg, standen staatliche Steuerung und Sicherheitsrecht im Vordergrund. Dr. Anna Schimke von der Goethe-Universität in Frankfurt untersuchte Rechtserneuerung als Thema der Verwaltungsrechtsordnung und arbeitete heraus, dass die digitale Transformation grundlegende Voraussetzungen demokratischer Legitimation verändert. Prof. Dr. Wonkyu Park von Staatlichen Kunsan-Universität in Kunsan (Südkorea) analysierte die verfassungs- und polizeirechtlichen Fragen des KI-Einsatzes im Sicherheitsrecht in Korea, insbesondere im Hinblick auf Predictive Policing und die Grenzen automatisierter Gefahrenprognosen. Dr. Holger Hanisch, Deutscher Vizedirektor des Deutsch-Chinesischen Instituts für Rechtswissenschaft an der Universität Nanjing, stellte rechtliche Fragestellungen beim Einsatz humanoider Roboter für innere Sicherheit und Militär vor. Der Vortrag verdeutlichte, dass die Entwicklung solcher Systeme derzeit zwar noch weit von einer echten autonomen Entscheidungsfähigkeit entfernt ist, ihre verfassungs- und sicherheitsrechtliche Relevanz jedoch bereits erheblich ist.
IV. Digitale Wirtschaft, Arbeit und Rechtsverkehr
Der Nachmittag des 19. September stand unter dem Oberthema „Digitale Wirtschaft, Arbeit und Rechtsverkehr“ und wurde von Prof. Gao Xujun von der Tongji-Universität Shanghai, moderiert. Prof. em. Dr. Mariko Yoshida von der Universität Kyoto, analysierte die Digitalisierung der Arbeitswelt als Herausforderung für das Arbeitsrecht aus rechtsvergleichender Perspektive zwischen Japan und der Europäischen Union. Sie zeigte, dass Plattformarbeit, algorithmische Personalentscheidungen und Beschäftigtendaten unterschiedliche Schutzdimensionen berühren und eine mehrschichtige rechtliche Antwort verlangen. Dr. Ki-Sun Kim von der Chungnam National University in Daejon (Südkorea) erläuterte die Beurteilung des Arbeitnehmerstatus von Plattformarbeiterinnen und -arbeitern in Korea und machte deutlich, wie stark die rechtliche Einordnung von den tatsächlichen Steuerungs- und Kontrollmechanismen der Plattformen abhängt. Prof. Dr. Taolüe Zhang von der Tongji-Universität in Schanghai untersuchte die Urheberrechtsfähigkeit KI-generierter Bilder im deutsch-chinesischen Vergleich. Prof. Dr. Xiaomin Fang von der Universität Nanjing widmete sich den Herausforderungen digitaler Ökosysteme für die wettbewerbsrechtliche Analyse. Prof. Dr. Jieyu Feng von der Universität Nanjing analysierte die Kontrolle personalisierter Preisgestaltung in China und arbeitete die notwendige Verzahnung von öffentlichem und privatem Recht heraus. In beiden Vorträgen wurde deutlich, dass digitale Märkte nicht nur wettbewerbsrechtlich, sondern auch verbraucherschutz-, daten- und zivilrechtlich zu regulieren sind.
Im anschließenden Abschnitt „Digitaler Rechtsverkehr, Haftung und Lieferketten“, moderiert von Prof. Dr. Libin Xie, vormaliger chinesischer Direktor des CDIR und ständiger Professor von der CUPL, standen die rechtlichen Folgen der Digitalisierung für Vertrags- und Haftungsrecht im Mittelpunkt. Dr. Jan-Frederick Göhsl, Universität Münster, sprach über die Grundbedingungen der automatisierten Privatrechtsgesellschaft. Dr. Youn-Seok Choi von der Chungnam National University behandelte die Vererblichkeit von Social-Media-Accounts als Teil des digitalen Nachlasses. Dr. Yiyue Wu von der CUPL erläuterte die Regelungen für die Übergabe digitaler Produkte in China und zeigte die Defizite der bisherigen gesetzlichen Konzeption auf. Prof. Dr. Sebastian Lohsse, Universität Münster, erörterte die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf das Vertragsrecht und die Frage, ob sich daraus ein eigenständiger Regelungsbedarf für automatisierte Vertragsschlüsse ergibt. Prof. em. Dr. Yu-Cheol Shin von der Chungnam National University (Südkorea) analysierte digitale Waren und Produkthaftung, insbesondere die Erweiterung des Produktbegriffs auf Software, KI-Systeme und verbundene digitale Dienste. Prof. em. Dr. Toshiyuki Kono von der Kyushu-Universität in Fukuoka (Japan) schloss den Block mit Überlegungen zu internationalen Lieferketten aus Perspektive des Internationalen Privatrechts ab. Der Abschnitt zeigte, dass Digitalisierung, transnationale Produktionsstrukturen und juristische Zurechnungsfragen ineinandergreifen. Den Abschluss der Konferenz bildete die Schlussansprache von Prof. Dr. Libin Xie, bevor die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Tag bei einem gemeinsamen Abendessen ausklingen ließen.
Am 20. September folgte ein gemeinsamer Ausflug zum Pekinger Sommerpalast mit anschließendem Mittagessen und Rückfahrt zum Hotel, bevor die Abreise erfolgte.
V. Wissenschaftliche Bedeutung und Ausblick
Die 6. Konferenz deutschsprachiger Juristen Ostasiens hat in besonderer Weise gezeigt, dass der juristische Austausch zwischen Deutschland, China, Taiwan, Japan, Korea, Vietnam, der Mongolei und weiteren Rechtsordnungen Ostasiens fruchtbare Diskussionen und Vergleiche hervorbringen kann. Die Konferenz verband rechtsdogmatische Strukturen, die Ihre gemeinsamen Nenner immer wieder im deutschen Recht fanden mit rechtsvergleichender Offenheit und machte deutlich, dass die Digitalisierung des Rechts nicht nur technische Anpassungen verlangt, sondern tief in verfassungsrechtliche, zivilrechtliche, strafrechtliche, arbeitsrechtliche und verwaltungsrechtliche Grundfragen eingreift. Die Vielfalt der behandelten Themen und die fachlichen Beiträge unterstreichen den wissenschaftlichen Stellenwert des CDIR als Plattform eines dauerhaften und fruchtbaren deutsch-ostasiatischen Rechtsdialogs. In den Gesprächen wurde zudem bereits mit vorsichtiger Vorfreude auf eine mögliche 7. Konferenz deutschsprachiger Juristen Ostasiens mit Japan als geplantem Tagungsort geblickt – erste vorbereitende Gespräche hierzu haben bereits begonnen.
