5. September 2026, in Peking.
das 16. Chinesisch-Deutsche Forum des Verfassungsrechtsdialogs statt. Unter Beteiligung zahlreicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus China und Deutschland widmete sich die diesjährige Tagung der verfassungskonformen Auslegung und ihrer praktischen Anwendung.
Im Mittelpunkt standen insbesondere die Funktion und die Grenzen der verfassungskonformen Auslegung. Die Vorträge und Diskussionen machten deutlich, dass sich in beiden Rechtsordnungen vergleichbare Grundfragen stellen: Welche Grenzen ergeben sich aus Wortlaut und gesetzgeberischem Willen, aus Gewaltenteilung und Bestimmtheitsgebot? Und wer ist befugt, verfassungsrechtliche Vorgaben zu konkretisieren? Gerade in den Diskussionen zeigte sich, wie intensiv die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Dogmatik der jeweils anderen Rechtsordnung einbezogen.

Das Forum wurde vollständig chinesisch-deutsch gedolmetscht und bot damit auch den Studierenden die Möglichkeit, den fachlichen Austausch unmittelbar mitzuerleben. Vom CDIR nahmen rund zehn deutsche Austauschstudierende sowie mehrere chinesische Studierende teil. Für sie bot die Tagung nicht nur Einblicke in aktuelle verfassungsrechtliche Fragestellungen, sondern auch ein anschauliches Beispiel dafür, wie rechtswissenschaftlicher Austausch über unterschiedliche Rechtsordnungen hinweg geführt werden kann. Unter den zahlreichen Teilnehmern, fanden sich über 30 zum Teil angereiste chinesische Verfassungsrechtler, darunter Professoren und zwei Vertreter des Verfassungsbüros des Rechtsausschusses des Nationalen Volkskongresses. Das Tagesband mit über 30 Beiträgen der chinesischen und deutschen Teilnehmer ist in der CDIR-Bibliothek aufzufinden.
Vortrag und Kollquium am CDIR am Vortag
Bereits am Vortag waren die deutschen Gäste Prof. Dr. Lars Brocker, Prof. Dr. Matthias Cornils und Prof. Dr. Michael Hassemer am CDIR zu Gast, ebenfalls durch tatkräftige Verdolmetschung durch Prof. Wang Jianbin von der Beijing Foreign Studies University, damit auch die interessierten CDIR-Studierenden aus dem ersten Semester, die ihr deutsches Sprachstudium gerade begonnen haben, die Veranstaltung mitverfolgen konnten. Nach einem Vortrag von Prof. Brocker zum verfassungsrechtlichen Freiheitsbegriffs, folgte ein gemeinsames Kolloquium mit Prof. Cornils, Prof. Hassemer und den Studierenden des Instituts. Dabei ging es insbesondere um das Verhältnis von individueller und gesellschaftlicher Freiheit sowie die freiheitssichernde Funktion des Rechts. Mehrere von den Studierenden eingebrachte Fragen gaben Anlass zu einer lebhaften und fruchtbaren Diskussion.

Das Verfassungsrechtsforum stand erstmals unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Lars Brocker. Die Organisation lag weiterhin bei der Friedrich-Ebert-Stiftung und Prof. Xie Libin. Die Verbindung aus wissenschaftlichem Forum und vorausgehendem Kolloquium ermöglichte den CDIR-Studierenden damit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einen unmittelbaren Austausch mit deutschen und chinesischen Verfassungsrechtlern.
