Peking, den 10. Juni 2026.
Über diese Reihe und das CDIR
Wer von außen auf das Chinesisch-Deutsche Institut für Recht (CDIR) an der China University of Political Science and Law (CUPL) blickt, sieht meist die sichtbaren Ereignisse: Kurzzeitdozenturen, Konferenzen, Gastvorträge. Weniger sichtbar — und doch das eigentliche Fundament — sind die elf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die das Institut über die Jahre getragen haben. Mit dieser neuen Interviewreihe möchten wir genau diese Menschen vorstellen: ihr Profil, ihre aktuelle wissenschaftliche Arbeit und ihre Sicht auf das CDIR.
Das CDIR ist als Teil der CUPL stets in Bewegung. Seine Rolle und sein Gewicht innerhalb der Universität haben sich über die Jahrzehnte gewandelt, Strukturen wurden neu geordnet — so ist das ehemals eigenständige Institut heute in die Fakultät für Rechtsvergleichung eingebettet. Umso mehr freuen wir uns über sein langes Bestehen und über das, was daraus erwachsen ist: ein bemerkenswertes Netzwerk von Brückenbauern. Über dreißig seiner Absolventinnen und Absolventen lehren heute als Hochschullehrer in China, mehrheitlich an bedeutenden Universitäten; daneben ist über die Jahre auch in der Rechtspraxis ein Netzwerk gewachsen, das bis nach Deutschland reicht.
Zugleich verschweigen wir nicht die Herausforderungen der Gegenwart. In einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld entscheiden sich zunehmend mehr Studierende gegen einen ausgeprägten Deutschland-China-Bezug und für die Beamtenprüfung als stabile Zukunftssicherung. Auch davon handelt dieses Gespräch — und von der Überzeugung einer Lehrerin, dass sich gerade in jungen Jahren der Mut zum weniger begangenen Weg lohnt.
Den Auftakt der Reihe macht Prof. CHI Ying, die dem CDIR und der CUPL fast seit dessen Gründung verbunden ist und seit über zwanzig Jahren hier lehrt. Anlass des Gesprächs ist ihr soeben erschienenes, umfangreiches Werk zum Rechtsvergleich des deutschen und chinesischen Stellvertretungsrechts — ein eindrucksvoller Beleg dafür, wie das CDIR akademisch „low key”, aber beständig am Ball bleibt und für den deutsch-chinesischen Rechtsdialog weit über das Verfassungsrecht hinaus wertvoll ist. Geführt wurde das Interview von XU Yixuan, einem Studierenden des zweiten Jahrgangs. Am Rande sei erwähnt, dass Prof. Chi auch die diesjährigen Kurzzeitdozenten aus Deutschland kennenlernen konnte und sich über diesen Austausch sehr gefreut hat — ein schönes Zeichen dafür, dass die persönkiche Begegung am CDIR auch heute noch lebt.

Das folgende Gespräch wurde aus dem Chinesischen übersetzt und für diese Veröffentlichung gekürzt.
XU Yixuan: Frau Prof. Chi, durch welchen Anlass haben Sie ursprünglich Interesse an der Rechtswissenschaft gefunden?
Prof. CHI Ying: Sehr gern teile ich heute meinen eigenen Weg. Anfangs erschien mir das Jura-Studium vor allem als ein guter Weg zu einem Beruf. Ich hatte im Bachelor Sprachen studiert und wollte mein berufliches Profil erweitern. Als ich dann zum Studium nach Deutschland ging und dort meine Masterarbeit schrieb, begann ich, mich wirklich für das Recht zu begeistern. Vorher war es für mich vor allem schwer und abstrakt. Aber beim Schreiben merkte ich: Hinter jeder einzelnen Vorschrift des deutschen BGB steckt eine Geschichte — Werte, Regeln, ihre ganze historische Entwicklung und ihre innere Logik. Das hat für mich eine eigene Schönheit, und so begann meine Faszination.
Was hat Sie bewogen, in Deutschland zu promovieren, statt etwa als Anwältin zu arbeiten oder die Beamtenlaufbahn einzuschlagen?
Ursprünglich wollte ich nur ein Jahr bleiben — länger reichte mein Geld nicht — und dann zurückkehren, um Anwältin zu werden. Doch während der Masterarbeit packte mich das deutsche Zivilrecht so sehr, dass ich allen Widerständen zum Trotz promovieren wollte. Es gab kein anderes Motiv als das reine Interesse. Mein Doktorvater fragte damals besorgt, wovon ich denn leben und worüber ich schreiben wolle.
Das Interesse ist also die beste Lehrmeisterin.
Ganz genau — es war völlig unverstellt.
Recht ist schwer, Deutsch ist schwer — beides zugleich erst recht. Welche Schwierigkeiten gab es, und wie haben Sie sie überwunden?
Deutsch ist tatsächlich schwer zu lernen, und das Recht ist abstrakt. Ein Vorteil aber: Unsere juristischen Fachbegriffe sind aus dem Deutschen übersetzt; wer die Rechtswissenschaft schon ein wenig beherrscht, kann die Terminologie besser zuordnen. Im Zug traf ich einmal ein älteres Ehepaar, das mir später sagte, ich spräche „Juristendeutsch” — sie fanden das amüsant. In den Vorlesungen saß ich oft in der ersten Reihe, hörte konzentriert zu, lieh mir danach die Mitschriften der Kommilitonen und arbeitete alles nach. Aus Brox’ Lehrbuch zum Allgemeinen Teil des BGB lernte ich täglich einen Abschnitt auswendig — so lernte ich Deutsch und Recht zugleich. Bewusst las ich deutsche Zeitungen und suchte den Kontakt zu deutschen Studierenden. Mancher fand mein langsames Sprechen mühsam, aber es gab auch sehr freundliche Menschen — mein Nachbar etwa lud zu Partys, dort lernte ich viele kennen, einige interessierten sich für Chinesisch, und ich gab ihnen Unterricht. So verbesserte sich mein Deutsch in jeder Hinsicht.
Gab es einen Wendepunkt mit besonderer Bedeutung für Ihr Leben?
Meine Masterarbeit behandelte verbundene Verträge im Verbraucherschutz — das Verhältnis von Darlehens- und Kaufvertrag, und was geschieht, wenn einer von beiden unwirksam ist. Aus dieser Perspektive wurde ich sehr vorsichtig gegenüber Krediten, weil sie einen langfristig binden. Das hat mein Leben geprägt: Ich habe Kredite stets gemieden — so sehr, dass ich nach meiner Rückkehr 2004 die günstige Gelegenheit verpasste, mit einem Darlehen eine Wohnung zu kaufen. Ich war damals schon über dreißig, wollte mich aber nicht binden, sondern mich frei entwickeln. Rückblickend war das gar nicht schlimm; es hat sich alles gefügt. Bis heute habe ich übrigens noch nie einen Livestream gesehen oder bei einem solchen Verkauf etwas gekauft.
Welche Merkmale zeichnen das deutsche Zivilrecht aus Ihrer Sicht aus?
Die beiden wichtigsten sind seine Systematik und seine Logik. Sie sichern eine in sich stimmige, nahezu widerspruchsfreie Rechtsordnung. Bestehen Lücken, werden sie innerhalb des Systems durch Lückenfüllung geschlossen; selbst bei neuen Gesetzen bleiben das ursprüngliche System und seine Prinzipien erhalten. Hinzu kommt das hervorragende Zusammenspiel von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft: Bei einem neuen Gesetz bringen sich die Wissenschaftler schon im Entstehungsprozess ein; treten in der Anwendung Probleme auf, kommentieren sie die Urteile. Der Richter weiß, dass seine Entscheidung wissenschaftlich kritisiert werden kann, und urteilt entsprechend sorgfältig. China hat inzwischen ein eigenes Zivilgesetzbuch — was angesichts der über hundertjährigen Entwicklung in Deutschland seit 1900 und unserer nur wenigen Jahrzehnte eine beachtliche Leistung ist. Beim Aufbau eines eigenständigen Wissenssystems lohnt aber der Blick auf die rechtsvergleichende Erfahrung. Wir übernehmen das deutsche Recht nicht eins zu eins — wir haben unsere chinesischen Gegebenheiten —, aber bei manchen Fragen können wir durchaus lernen.
Haben sich die deutsch-chinesischen Beziehungen in der Rechtswissenschaft in den letzten zwanzig Jahren verbessert oder durch die Pandemie eher entfernt?
Da habe ich persönlich wenig Anspruch auf ein Urteil, denn ich tausche mich nicht besonders häufig aus. Aber als ich 2004/05 anfing — das CDIR war gerade gegründet —, leitete Prof. Mi Jian die Übersetzung einer Reihe bedeutender zeitgenössischer deutscher Rechtswerke; regelmäßig kamen deutsche Professoren zu Vorträgen. Ich selbst habe Flumes „Das Rechtsgeschäft” übersetzt. Nachdem Prof. Mi nicht mehr Direktor war und das CDIR in die Rechtsvergleichung integriert wurde, und mit der Pandemie, wurde es etwas ruhiger — im öffentlichen Recht vielleicht mehr Austausch als im Privatrecht. Den schriftlichen Austausch halte ich jedoch aktiv aufrecht, vor allem mit meinem Doktorvater. Zuletzt wird es wieder besser; vorgestern war ich an der Tsinghua bei einem Vortrag eines deutschen Professors. Ich möchte mich künftig aktiver einbringen und mehr Austausch im Privatrecht anstoßen.
Wie sehen Sie es, dass für unsere Generation Deutschland weniger anziehend scheint — viele studieren am CDIR, gehen aber nicht nach Deutschland, sondern in die Beamtenlaufbahn oder direkt auf den Arbeitsmarkt?
Die Schwierigkeiten der Studierenden sind verständlich; das wirtschaftliche Umfeld ist schwierig, der Arbeitsmarkt angespannt. Aber gerade in jungen Jahren sollte man Ideale haben und nicht zu nüchtern-pragmatisch sein. Wenn alle dasselbe tun, wird der Markt überfüllt. Wer sich wirklich für das deutsche Recht interessiert, für den bereichert schon ein Jahr in Deutschland Erfahrung und Horizont weit mehr als der gerade Weg von der Hochschule in den Beruf. Für mich waren die Opportunitätskosten damals hoch — ich verpasste den günstigen Wohnungskauf —, aber ich bereue nichts. Es war eine der wichtigsten Entscheidungen meines Lebens, und dass ich promovieren würde, hätte ich anfangs nie gedacht. Man sagte damals, es gebe drei Arten von Menschen: Männer, Frauen und promovierte Frauen. Freunde rieten, erst zu heiraten — danach wolle einen niemand mehr. Ich sagte: Macht nichts, das ist es, was ich will und was mich glücklich macht. Ich wollte mein eigenes Leben führen. Auch als Lehrerin bin ich gern eine ganz gewöhnliche Lehrerin — ich selbst zu sein und die Wissenschaft zu betreiben, die ich liebe, ist mein größtes Glück.
Das unterscheidet sich sehr von uns heute. Wir denken an Beschäftigung, ans Geldverdienen, an die Beamtenprüfung.
Es ist alles zu gleichförmig geworden, das tut einem nicht gut — man lebt nach den Erwartungen anderer und wirkt dann kraftlos. Das Leben will aufblühen. Ihr seid so jung und haltet die Knospe geschlossen, statt zu erblühen — das finde ich schade. Zugleich respektiere ich jede Entscheidung sehr; die Realität ist oft hart. Aber wir dürfen uns ihr nicht ergeben, wir müssen ihre Fesseln abstreifen und hinausgehen, um zu sehen, wie reich die Welt ist. Mit 28 ging ich ins Masterstudium, mit 30 ins Ausland, mit 34 kam ich zurück; heute bin ich über fünfzig und möchte noch in die USA. Das Leben besteht aus Erfahrung, nicht aus dem Haus oder dem Auto, das man am Ende besitzt — mitnehmen kann man das nicht. Aber an meine drei kostbaren Jahre in Passau erinnere ich mich; ich habe oft davon geträumt. Dieser Ort ist zu einer schönen Oase in meinem Herzen geworden, die mir in schwierigen Zeiten Kraft gibt.
Ich bekomme jetzt auch Lust, nach Deutschland zu gehen.
Unbedingt fahren!
In Ihrer Zivilrechtsvorlesung haben Sie innovativ ein Moot-Court-Format eingesetzt. Wie kamen Sie darauf?
Das war ein Lernprozess. Ich bin rednerisch nicht besonders begabt, mache als Lehrerin nicht so leicht Scherze wie manche lebhaften Kollegen. Um diese Schwäche auszugleichen, übersetzte ich „Die Kunst der juristischen Lehre” von Herrn Wolff, meinem akademischen „großen Bruder”, einem ausgezeichneten Lehrer an der Chinese University of Hong Kong. Daraus schöpfte ich viel — etwa das Flipped Classroom und Gruppendiskussionen. Die deutsche Gutachtentechnik halte ich für hervorragend, doch früher redete vor allem ich, und die Studierenden hörten passiv zu. Mit dem Debattenformat wird der Unterricht lebendiger, und alle bereiten sich gründlich vor. Es ist ein halb umgedrehter Unterricht — deutsches Recht ist anspruchsvoll, daher trage ich die Hälfte selbst vor, damit eine gute Vergleichsgrundlage zum chinesischen Recht entsteht. Ich teile in eine Gruppe „chinesisches Recht” und eine „deutsches Recht”, es gibt Kläger, Beklagte und einen Richter — so wird daraus ein Moot Court, bei dem alle aufmerksam zuhören müssen. Das schult nicht nur juristisch, sondern auch die wirksame Kommunikation: nicht lautes Rufen, sondern Überzeugen mit Argumenten, ruhig und gelassen auch unter Druck — eine doppelte Übung, die später etwa in Bewerbungsgesprächen hilft.
Ich habe damals, um die Gegenseite zu widerlegen, viel in Beck-Online recherchiert — ich habe mich gezwungen, mehr zu lernen.
Genau, dann ist mein Ziel erreicht. Bildung ist, wie Sokrates sagte, das Entzünden einer Flamme, nicht das passive Weitergeben von Wissen. Wenn die Studierenden Interesse fassen, recherchieren und diskutieren sie von selbst. Früher, ohne Lehrerfahrung, wollte ich alles weitergeben, was ich wusste — alle waren erschöpft, und am Ende erinnerten sie sich nur an die Nebensächlichkeiten, etwa an den glitzernden Schnee in Passau. Wer dagegen ein Problem selbst durchdringt, vergisst es nicht mehr.
Sie haben über zwanzig Jahre am CDIR gelehrt. Welche Eigenschaften zeichnen die herausragenden Absolventen aus?
Vor allem die, die im Unterricht viel interagiert haben, sind mir in tiefer Erinnerung. Eine Studentin etwa, Jahrgang 2013, fiel mir durch ihr starkes wissenschaftliches Denken auf. Ich legte ihr ans Herz, in Deutschland zu promovieren. Zunächst tat sie es nicht, doch um 2020/21 schrieb sie mir, sie sei zur Promotion zurückgekehrt — ich war kein bisschen überrascht. Sie promovierte rasch, veröffentlichte schon währenddessen in einer führenden Zeitschrift und lehrt heute an der Southwest University of Political Science and Law. Die herausragenden Absolventen haben alle diese aktive Beziehung zu ihren Lehrern gepflegt — und diese Interaktion fördert nicht nur die Studierenden, sondern ist auch für die Lehrenden ein sehr gezielter Ansporn.
Worin unterscheiden sich CDIR-Absolventen von denen anderer Fakultäten?
Sie haben einen weiteren Horizont, die rechtsvergleichende Perspektive, und mehr berufliche Möglichkeiten — eine Fremdsprache öffnet Wege zu deutschen Unternehmen, manche arbeiten in Deutschland. Auch der Beamtenlaufbahn steht das nicht im Weg; bei einer Bank wurde ein Student gerade wegen seines Deutsch und seiner Deutschland-Erfahrung genommen. Hinzu kommt deutsche Gründlichkeit: Pünktlichkeit, Sorgfalt, Ordnung — „ordentlich” und „sauber”. In der Praxis ist die Gutachtentechnik ein großer Vorteil: Punkt für Punkt geprüft, lückenlos und klar — ein Richter, der täglich viele Fälle verhandelt, erkennt sofort den Anspruch und seine Grundlage. Wer so präzise schreibt, hat sehr gute Erfolgsaussichten.
Letztes Jahr ist Ihr umfangreiches Werk zum deutsch-chinesischen Stellvertretungsrecht erschienen. Haben Sie eine besondere Methode des wissenschaftlichen Schreibens?
Zuerst braucht es ein Thema und ein Problembewusstsein, dann sehr viel Lektüre — nicht nur Abstracts oder KI-Zusammenfassungen, sondern die Originaltexte. Ihr werdet vielleicht lachen: Ich arbeite mit der Zettelkasten-Methode und schreibe von Hand. Das ist langsam, aber wirksam, denn beim Schreiben verinnerlicht man und macht sich das Wissen zu eigen. Copy-and-paste am Computer legt man ab und sieht es nie wieder. KI nutze ich inzwischen auch — vor allem, um zu erfahren, welche Literatur es gibt, und für andere Blickwinkel; lesen muss man aber selbst. Mein Vorteil ist das Deutsche: Ein Problem ist in China so gelagert, unsere Lösungen sind begrenzt — also schaue ich, wie Deutschland es löst, welche Argumente und welche Rechtsprechung es gibt. Der Schwerpunkt bleibt das chinesische Problem; das Deutsche dient als Argument, nicht als bloße Vorstellung. Wichtig ist auch Konzentration und Zeitmanagement: Nehmt eure goldenen Stunden des Tages, legt das Handy beiseite, fünf Stunden konzentriert — dann steht in etwa zwei Monaten eine ansehnliche Abschlussarbeit. Diskutiert miteinander, lasst andere gegenlesen. Aller Anfang ist schwer, doch wenn die Struktur einmal steht und man Stück für Stück Fleisch hinzufügt, ist der Prozess wirklich schön. Forschung ist wie Archäologie: Wenn man ein neues Problem oder einen neuen Blickwinkel entdeckt, ist das ein großes Glück. Ab einem gewissen Punkt schreibt es sich fast von selbst. Texte entstehen durch Überarbeiten — gebt euch für eine Abschlussarbeit mindestens zwei Monate, damit alles reifen kann.
Wie hält man im Alltag eine Schreibgewohnheit aufrecht?
Am einfachsten beim Festhalten des eigenen Lebens — ein Tagebuch etwa. Oder: Stößt man im Unterricht oder bei der Lektüre auf eine kleine Frage, schreibt man ein wenig dazu, vielleicht tausend Zeichen am Tag — über die Zeit wird daraus Beachtliches. Und die Zettelkasten-Methode: Viele lesen gern, halten aber nichts fest. Das ist kein wirkliches Lesen — man muss selbst zur Feder greifen, seine Gedanken in zwei-, dreihundert Zeichen mit eigenen Worten zusammenfassen und so notieren, dass man später daraus zitieren kann.
Zum Schluss: Was möchten Sie jungen Studierenden mitgeben, die deutsches Recht erforschen oder ans CDIR kommen wollen?
Lernt gründlich Deutsch — beherrscht man dieses Werkzeug, hilft es, das Recht tiefer zu erforschen. Und noch einmal: Seid nicht zu pragmatisch, nicht zu zweckorientiert. Das Leben ist bunt und reich. Geht in jungen Jahren hinaus und seht euch um — wer zehntausend Bücher liest, soll auch zehntausend Meilen gehen. Schaut euch nicht nur Deutschland an, sondern ganz Europa: die Kultur, die Kunst, Wirtschaft und Gesellschaft, die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten, das Essen, Theater, Lieder, Musik. Das macht euer Leben anders und reicher. Beschränkt euch nicht auf einen Weg — geht auch einmal einen, den nur wenige gehen.
Wir danken Prof. Chi Ying herzlich für dieses offene Gespräch und XU Yixuan für die einfühlsame Gesprächsführung. Mit dieser Reihe möchten wir die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des CDIR und ihre Arbeit nach und nach vorstellen — als stille, beständige Brückenbauer im deutsch-chinesischen Rechtsdialog.
