„Deutsche“ Prüfungsformate für die chinesischen CDIR-Studierenden zum Semesterende

Peking, den 28.12.2025.

Zum Abschluss des Semesters absolvierten die chinesischen Masterstudierenden aus dem dritten Studiensemester am CDIR mehrere aufeinander abgestimmte Leistungsformate, die unterschiedliche juristische Kompetenzen überprüften und vertieften. Neben mündlichen Präsentationen im Strafrecht umfasste das Prüfungsprogramm schriftlichen Abschlussklausuren im deutschen Zivilrecht und im deutschen Strafrecht sowie die Anfertigung von Hausarbeiten für die Absolvierung der Kurse der Kurzzeitdozenturen im Recht der Digitalisierung und zum deutschen Strafprozessrecht. Ziel war es, sowohl fachliches Wissen als auch methodische Fähigkeiten, sprachliche Präzision und wissenschaftliches Arbeiten im deutschen Rechtssystem systematisch zu fördern und zu überprüfen.

Herr Huang Tianyi aus der Gruppe zur Hate Speech im Internet hat den Straftatbestand der Volksverhetzung vorgestellt (Bild links); Herr Huo Xinyou (Bild rechts) hat sich umfassend mit strafrechtlich relevanten Verhalten von Klimaktivisten beschäftigt.

Die Präsentationen im Strafrecht legten den Schwerpunkt auf aktuelle, gesellschaftlich relevante Fragestellungen und dienten der Einübung eigenständiger Analyse, strukturierter Argumentation und mündlicher Darstellung komplexer Rechtsprobleme in deutscher Sprache. In den Gruppenvorträgen wurden Beiträge zu strafrechtlichen Perspektiven auf grenzwärtige Umweltproteste, Deep Fakes sowie Hate Speech im Internet und Rechtsvergleiche zum chinesischen Strafrecht gehalten. Die Studierenden konnten dabei viele bekannte deutsche Fälle vorstellen.

Das Damokles-Schwert des CDIR-Masterstudiums: Der TestDAF-Sprachtest als Zulassungsvoraussetzung zum Studium in Deutschland

Neben der fachlichen Vorbereitung auf das LL.M.-Studium an den deutschen Partneruniversitäten steht die sprachliche Vorbereitung im Vordergrund. Die Studierenden haben – insbesondere vor und nach den Vorlesungszeiten – die Möglichkeit an Intensivsprachkursen am CDIR ihre Sprachfertigkeiten zu stärken. Die mündlichen und schriftlichen Fachprüfungen zum deutschen Recht, die während des Semesters gehalten werden, schaden für die sprachliche Vorbereitung jedenfalls nicht.

Die CDIR-Studierenden bei der Anfertigung von Gutachten zu Fällen zum Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts und Zivilrechts – Mandarinen werden als Klausurwegzehrung beigesteuert.

Die schriftlichen Abschlussklausuren zum materiellen Zivil- und Strafrecht orientierten sich demgegenüber an den Anforderungen deutscher Rechtsfakultäten und überprüften insbesondere die Fähigkeit zur fallbezogenen gutachterlichen Rechtsanwendung, die dem Level der Abschlussprüfungen des rechtswissenschaftlichen Grundstudiums deutscher Universitäten nahekommen. Ergänzt wurde dies durch schriftliche Hausarbeiten, in denen die Studierenden ihre Kompetenzen im eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten, in der Quellenverwendung und im reflektierten Umgang mit neuen technischen Hilfsmitteln unter Beweis stellen mussten.

Ein sichtbarer Unterschied – nachdem während der schriftlichen Prüfung zum deutschen Zivilrecht von den chinesischen Studierenden vermehrt Verständnisfragen zum deutschsprachigen Sachverhalt aufkamen, wurde bei der folgenden Prüfung zum Strafrecht auf Nummer sicher gegangen – an übersetzten Passagen mangelte es nicht mehr.