Fachvorlesung zum Unmittelbarkeitsprinzip im Strafprozess mit Herrn Prof. Puschke

Peking, den 10. September 2025.

Am 10. September 2025 organisierte das Chinesisch-Deutsche Institut für Rechtswissenschaft (CDIR) der China University of Political Science and Law (CUPL) gemeinsam mit der Hanns-Seidel-Stiftung eine Online-Fachveranstaltung zum Thema „Das Unmittelbarkeitsprinzip im Strafprozess“. Die Vorlesung war Teil der internationalen Veranstaltungsreihe der CUPL zur Reform des chinesischen Strafverfahrensrechts.

Den Hauptvortrag hielt Prof. Dr. Jens Puschke von der Universität Marburg, der das Unmittelbarkeitsprinzip als Kernelement des deutschen Strafverfahrensrechts vorstellte. Kommentiert wurde der Beitrag von Prof. Sun Yuan (Chinesische Akademie der Sozialwissenschaften) und Prof. Guo Shuo (CUPL). Die Veranstaltung wurde von Associate Professor Dr. Huang He, stellvertretender Direktor des CDIR, moderiert.

Im Mittelpunkt standen rechtsvergleichende Perspektiven auf die Beweisaufnahme im Strafprozess sowie gemeinsame Reformherausforderungen in Deutschland und China, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, Verfahrenseffizienz und Wahrung rechtsstaatlicher Fairness. Prof. Puschke betonte, dass die persönliche Begegnung von Gericht, Zeugen und Angeklagten auch im digitalen Zeitalter unverzichtbar bleibe, um die Glaubwürdigkeit von Aussagen zu beurteilen – eine Einschätzung, die in der anschließenden Diskussion breite Zustimmung fand. Mit dieser Veranstaltung unterstrich das CDIR zusammen mit der Hanns-Seidel-Stiftung erneut seine Rolle als Plattform für den deutsch-chinesischen Rechtsdialog und als Impulsgeber für Reformfragen des Strafverfahrensrechts.