5. September 2026, in Peking.
Am 5. September 2026 fand in Peking das 16. Chinesisch-Deutsche Forum des Verfassungsrechts statt. Die von der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) gemeinsam mit dem CDIR und der CUPL ausgerichtete Tagung widmete sich der verfassungskonformen Auslegung und ihrer praktischen Anwendung. Neben deutschen Wissenschaftlern und Rechtspraktikern nahmen über 30 chinesische Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler teil, viele von ihnen eigens angereist, darunter zwei Vertreter des Verfassungsbüros des Rechtsausschusses des Nationalen Volkskongresses. Zugegen waren außerdem ein dutzend chinesische und deutsche CDIR-Studierende. Die langjährigen Organisatoren des Forums Prof. XIE Libin, vormaliger CDIR-Direktor, von der CUPL und Sergio Grassl, Leiter des FES-Büros in Peking, waren auch in diesem Jahr federführend beteiligt.
Neu war in diesem Jahr die Schirmherrschaft: Erstmals stand das Forum unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. Mit seinem Einführungsvortrag zur Verfassung als objektiver Werteordnung legte er das Fundament für die Diskussionen des Tages. Gemeinsam ihm vertraten Prof. Dr. Matthias Cornils (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) und Prof. Dr. Michael Hassemer (RPTU Kaiserslautern-Landau, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz) die deutsche Seite und verbanden richterliche Praxis mit wissenschaftlicher Erfahrung. Die deutschen Gäste brachten ihre Perspektive auf eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen ein, erwiderten der Diskussionsfreude der chinesischen Kolleginnen und Kollegen.

Deutsche wie chinesische Referentinnen und Referenten stellten ihre Beiträge in Vorträgen vor, und alle Anwesenden waren eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Davon wurde reger Gebrauch gemacht. Die chinesischen Teilnehmer zeigten sich dabei vertraut mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; die Diskussion über das Lüth-Urteil bewegte sich auf einem Terrain, das auch den deutschen Studierenden aus dem Studium vertraut war. Vergleichende Blicke auf die Verfassungsordnungen der USA und Frankreichs erweiterten den Rahmen. Zwar wird das Verfassungsrechts in China hauptsächlich im Gesetzgebungsverfahren geprüft. Zur verfassungskonformen Auslegung hat sich in der chinesischen Rechtswissenschaft jedoch ein lebhafter Diskurs entwickelt, in dem gerade die Bedeutung für die Rechtsprechung intensiv erörtert wird, in dem er vereinzelt Spuren hinterlassen hat. In der abschließenden offenen Runde nutzten vor allem die chinesischen Teilnehmer die Gelegenheit, den deutschen Gästen unter Moderation von Prof. ZHANG Xiang der Peking Universität Fragen zu aktuellen Streitfragen des deutschen Verfassungsrechts zu stellen. Zum Abschluss gab Prof. JIAO Hongchang von der CUPL, ehemaliger Staatsberater und stellvertretender Vorsitzender der Chinesischen Gesellschaft für Verfassungsrecht, das Abschlusswort.
Das Forum wurde durchgehend chinesisch-deutsch gedolmetscht und bot so auch den Studierenden die Möglichkeit, den fachlichen Austausch unmittelbar mitzuerleben. Für sie war die Tagung nicht nur ein Einblick in das Verfassungsrecht beider Länder. Gerade mit Blick auf die aktuellen Austauschveranstaltungen im Zivil- und Strafrecht wurde anschaulich, wie vielschichtig der chinesisch-deutsche Rechtsdialog ist. Der Tagungsband mit über 30 Beiträgen chinesischer und deutscher Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist in der CDIR-Bibliothek einsehbar.
Vortrag und Kollquium am CDIR am Vortag
Bereits am Vortag waren die deutschen Gäste Prof. Dr. Lars Brocker, Prof. Dr. Matthias Cornils und Prof. Dr. Michael Hassemer am CDIR zu Gast, ebenfalls durch tatkräftige Verdolmetschung durch Prof. Wang Jianbin von der Beijing Foreign Studies University, damit auch die interessierten CDIR-Studierenden aus dem ersten Semester, die ihr deutsches Sprachstudium gerade begonnen haben, die Veranstaltung mitverfolgen konnten. Nach einem Vortrag von Prof. Brocker zum verfassungsrechtlichen Freiheitsbegriffs, folgte ein gemeinsames Kolloquium mit Prof. Cornils, Prof. Hassemer und den Studierenden des Instituts. Dabei ging es insbesondere um das Verhältnis von individueller und gesellschaftlicher Freiheit sowie die freiheitssichernde Funktion des Rechts. Mehrere von den Studierenden eingebrachte Fragen gaben Anlass zu einer lebhaften und fruchtbaren Diskussion.

Das Verfassungsrechtsforum stand erstmals unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Lars Brocker. Die Organisation lag weiterhin bei der Friedrich-Ebert-Stiftung und Prof. Xie Libin. Die Verbindung aus wissenschaftlichem Forum und vorausgehendem Kolloquium ermöglichte den CDIR-Studierenden damit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einen unmittelbaren Austausch mit deutschen und chinesischen Verfassungsrechtlern.
